Obligatorische Erdbebenversicherung

Die Schweiz ist gegen die finanziellen Folgen von Naturgefahren gewappnet: Gegen Stürme, Hagel, Lawinen, Überschwemmungen, Steinschläge oder Hochwasser gibt es landesweit einen obligatorischen Versicherungsschutz. Nur gegen Erdbeben, die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial, fehlt ein solcher flächendeckender Schutz. Dies will nun ein parlamentarischer Vorstoss ändern: Er verlangt die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung von Gebäuden in der Schweiz. Damit wären nach einem Erdbeben rasch die finanziellen Mittel vorhanden, um den Wiederaufbau in Angriff zu nehmen.

Ausgangslage

Die Motion «Obligatorische Erdbebenversicherung» des Ständerates Jean-René Fournier verlangt die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung mit einheitlichen Prämien in der ganzen Schweiz.

Der Ständerat hat die Motion in der Herbstsession 2011 gutgeheissen. Am 14. März 2012 wird der Nationalrat über die Motion entscheiden. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des Nationalrates empfiehlt dem Nationalrat, die Motion abzulehnen.

Position des SVV

Der SVV unterstützt die Motion zur Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung.

Erdbeben treten in der Schweiz selten auf, stellen aber aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Wertekonzentration die Naturgefahr mit dem grössten Zerstörungspotenzial dar. Erdbeben sind die einzige Naturgefahr, welche in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt ist. Eine Mehrheit der Hauseigentümer ist der Meinung, ihr Gebäude sei schon heute gegen Erdbeben versichert, ähnlich wie im Falle einer Überschwemmung. Dies trifft aber nicht zu.

Weil die meisten Gebäude in der Schweiz nicht gegen Erdbebenschäden versichert sind, bestehen heute gravierende Deckungslücken. Die Bewältigung eines Erdbebens erfordert die vorgängig festgelegte Zusammenarbeit und Lastenteilung zwischen Privaten, Unternehmen und der öffentlichen Hand. Die öffentliche Hand soll sich auf die Wiederherstellung der Infrastruktur konzentrieren, während die Privaten und Unternehmen die Wiederherstellung ihrer Gebäude anpacken sollen. Nur mit einem angemessenen Versicherungsschutz durch die Privatassekuranz und die kantonalen Gebäudeversicherungen würden bei einem Erdbeben rasch die finanziellen Mittel für Private und Unternehmen zur Verfügung stehen, um diesen Wiederaufbau in Angriff zu nehmen.

Eine landesweite Erdbebenversicherung kann rasch eingeführt werden. Eine Verfassungsänderung ist dazu nicht nötig. Bereits heute haben wir in der Schweiz eine lückenlose Abdeckung für die Versicherung von Elementargefahren, ohne dass dafür eine Bundeskompetenz nötig wäre. In den Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung ist diese Deckung in kantonalen Gesetzen geregelt, in den Kantonen mit privater Gebäudeversicherung findet sich die Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und in der Aufsichtsverordnung (AVO).

Eine obligatorische Erdbebenversicherung würde zudem die beträchtliche Exponierung in den Hypothekarportefeuilles von Banken vermindern. Denn Liegenschaften sind heute gegen alle Naturkatastrophen, ausser gegen Erdbeben, versichert. Mit der Schliessung dieser Lücke würde die Risikoexposition vermindert.

Beratung in der Frühjahrssession

Der Nationalrat berät am Mittwoch, 14. März 2012 über die Einführung einer obligatorischen Erdbebenversicherung.

Weiterführende Informationen

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