Frostperiode – was muss bei Ferienhäusern beachtet werden?

In den letzten Wochen herrschten in der Schweiz arktische Temperaturen. Ich habe gelesen, dass es vermehrt gefrorene Wasserleitungen und Frostschäden gab. Muss ich im Ferienhaus besondere Vorsichtsmassnahmen treffen?

Bei einer länger andauernden, ausserordentlichen Kältewelle können Wasserleitungen einfrieren, und dies – je nach Lage und Isolationswert – sogar dann, wenn die Raumheizung eingeschaltet war. Besonders schlimm ist es, wenn in einer solchen Frostperiode die Heizungsanlage unbemerkt ausfällt und das Haus durchfriert. Die damit verbundenen grossen Schäden lassen sich nur mit einer angemessenen, also regelmässigen Kontrolle des Hauses vermeiden.

Sorgfaltspflichten erfüllen – Kosten und Ärger vermeiden

In den meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) wird denn auch vom Versicherten verlangt, dass er in einer unbewohnten Liegenschaft entweder vor dem Wintereinbruch die wasserführenden Leitungsanlagen entleert oder aber die Heizung bei angemessener Kontrolle den ganzen Winter durch in Betrieb hält. In der letzten harten Frostperiode wären zwei bis drei Kontrollen je Woche sicher angemessen gewesen. Wenn Sie in Ihrem Haus also längere Zeit keine Kontrollen mehr durchgeführt haben, dann sollten Sie das unbedingt umgehend nachholen. Sie vermeiden so möglicherweise, dass eingefrorene und durch das Eis gesprengte Leitungen oder Radiatoren auftauen und unkontrolliert Wasser austreten kann. Wer seine vertraglichen Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten nicht erfüllt, muss mit sehr empfindlichen Leistungskürzungen der Versicherungen rechnen.

  • Schweizerischer Versicherungsverband SVV

    Schaden durch Ruderboot – wie ist das versichert?
    www.svv.ch
    Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel das Haftpflichtrisiko von Schiffen, die nicht obligatorisch haftpflichtversichert werden müssen. Dies ist beispielsweise bei Ruderbooten oder Schlauchbooten der Fall.
  • Schweizerischer Versicherungsverband SVV

    Offene Stellen in der Assekuranz
    www.svv.ch
    Rund 1170 offene Stellen bei VersicherungenDie Schweizer Versicherer suchen laufend qualifizierte Arbeitskräfte: Am 10. April 2012 sind 1174 Stellen bei Versicherungen offen, wie das Stelleninfor...
  • Schweizerischer Versicherungsverband SVV

    Elektronische Geräte im Sommerlager verschwunden – wer haftet?
    www.svv.ch
    Die Eltern der betroffenen Schüler können den Fall ihrer Hausratversicherung melden, wenn diese den «einfachen Diebstahl auswärts» einschliesst. Auch eine Haftung der Schule ist möglich, falls Sorgfaltspflichten beim Aufbewahren verletzt wurden.

Versicherungswissen