
In den letzten Wochen herrschten in der Schweiz arktische Temperaturen. Ich habe gelesen, dass es vermehrt gefrorene Wasserleitungen und Frostschäden gab. Muss ich im Ferienhaus besondere Vorsichtsmassnahmen treffen?
Bei einer länger andauernden, ausserordentlichen Kältewelle können Wasserleitungen einfrieren, und dies – je nach Lage und Isolationswert – sogar dann, wenn die Raumheizung eingeschaltet war. Besonders schlimm ist es, wenn in einer solchen Frostperiode die Heizungsanlage unbemerkt ausfällt und das Haus durchfriert. Die damit verbundenen grossen Schäden lassen sich nur mit einer angemessenen, also regelmässigen Kontrolle des Hauses vermeiden.
In den meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) wird denn auch vom Versicherten verlangt, dass er in einer unbewohnten Liegenschaft entweder vor dem Wintereinbruch die wasserführenden Leitungsanlagen entleert oder aber die Heizung bei angemessener Kontrolle den ganzen Winter durch in Betrieb hält. In der letzten harten Frostperiode wären zwei bis drei Kontrollen je Woche sicher angemessen gewesen. Wenn Sie in Ihrem Haus also längere Zeit keine Kontrollen mehr durchgeführt haben, dann sollten Sie das unbedingt umgehend nachholen. Sie vermeiden so möglicherweise, dass eingefrorene und durch das Eis gesprengte Leitungen oder Radiatoren auftauen und unkontrolliert Wasser austreten kann. Wer seine vertraglichen Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten nicht erfüllt, muss mit sehr empfindlichen Leistungskürzungen der Versicherungen rechnen.